Gesellschaftsrecht
Die gesellschaftsrechtliche Beratung umfasst insbesondere:
- die Auswahl der richtigen Gesellschaftsform
- die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen (Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) entsprechend den Zielsetzungen und Bedürfnissen der Gesellschafter
- die Entwicklung von Konzepten des Interessenausgleichs zwischen verschiedenen Gesellschaftergruppen (Familiengesellschaften, Joint Ventures) ebenso wie die Vertretung der Interessen einzelner Gesellschafter und Gesellschaftergruppen
- die Vorbereitung und Abhaltung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen
- den Unternehmens- und Beteiligungserwerb
- die Organbestellung und –abberufung und den Abschluss der Dienstverträge mit Vorständen und Geschäftsführern
- die Beratung von Organen (Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäftsführer) bei der Erfüllung ihrer Organpflichten
- die vertiefte Stellungnahme zu spezifischen Einzelfragen