Gesellschaftsrecht

Die gesellschaftsrechtliche Beratung umfasst insbesondere:

  • die Auswahl der richtigen Gesellschaftsform
  • die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen (Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) entsprechend den Zielsetzungen und Bedürfnissen der Gesellschafter
  • die Entwicklung von Konzepten des Interessenausgleichs zwischen verschiedenen Gesellschaftergruppen (Familiengesellschaften, Joint Ventures) ebenso wie die Vertretung der Interessen einzelner Gesellschafter und Gesellschaftergruppen
  • die Vorbereitung und Abhaltung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen
  • den Unternehmens- und Beteiligungserwerb
  • die Organbestellung und –abberufung und den Abschluss der Dienstverträge mit Vorständen und Geschäftsführern
  • die Beratung von Organen (Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäftsführer) bei der Erfüllung ihrer Organpflichten
  • die vertiefte Stellungnahme zu spezifischen Einzelfragen