Kapitalmarktrecht
Die Beratung im Kapitalmarktrecht umfasst insbesondere
- die Vermeidung von Verstößen gegen die Insiderhandelsverbote und das Marktmanipulationsverbot und die Etablierung präventiver Strukturen
- Fragen der Mitteilung von Insiderinformationen (Ad hoc-Mitteilung): Zeitpunkt, Inhalt, Möglichkeit der Selbstbefreiung
- die Mitteilung wesentlicher Stimmrechtsbeteiligungen und Derivatpositionen
- die Beratung bei den Folgen von Rechtsverstößen
- den Deutschen Corporate Governance Kodex und die Entsprechenserklärung: Inhalt der Empfehlungen, Kriterien für die Einhaltung
- den Inhalt und die Reichweite der aktienrechtlichen Bestimmungen, die spezifische Anforderungen an börsennotierte Unternehmen aufstellen
- die vertiefte Stellungnahme zu spezifischen Einzelfragen