Kapitalmarktrecht

Die Beratung im Kapitalmarktrecht umfasst insbesondere

  • die Vermeidung von Verstößen gegen die Insiderhandelsverbote und das Marktmanipulationsverbot und die Etablierung präventiver Strukturen
  • Fragen der Mitteilung von Insiderinformationen (Ad hoc-Mitteilung): Zeitpunkt, Inhalt, Möglichkeit der Selbstbefreiung
  • die Mitteilung wesentlicher Stimmrechtsbeteiligungen und Derivatpositionen
  • die Beratung bei den Folgen von Rechtsverstößen
  • den Deutschen Corporate Governance Kodex und die Entsprechenserklärung: Inhalt der Empfehlungen, Kriterien für die Einhaltung
  • den Inhalt und die Reichweite der aktienrechtlichen Bestimmungen, die spezifische Anforderungen an börsennotierte Unternehmen aufstellen
  • die vertiefte Stellungnahme zu spezifischen Einzelfragen