Öffentliche Übernahmen
Die Beratung im Bereich öffentliche Übernahmen umfasst insbesondere
- die Strukturierung der Übernahme (Übernahmenangebot/Pflichtangebot)
- die Abwägung mit alternativen Transaktionsstrukturen
- die Konzeptionierung der Gesamttransaktion (angestrebtes Kontroll- und Integrationsniveau, Folgemaßnahmen wie Unternehmensvertrag/Squeeze-out)
- die Vermeidung ungewollter Pflichtangebote (insbesondere durch acting in concert)
- die Organpflichten auf Seiten des Bieters und der Zielgesellschaft
- die vertiefte Stellungnahme zu spezifischen Einzelfragen