Öffentliche Übernahmen

Die Beratung im Bereich öffentliche Übernahmen umfasst insbesondere

  • die Strukturierung der Übernahme (Übernahmenangebot/Pflichtangebot)
  • die Abwägung mit alternativen Transaktionsstrukturen
  • die Konzeptionierung der Gesamttransaktion (angestrebtes Kontroll- und Integrationsniveau, Folgemaßnahmen wie Unternehmensvertrag/Squeeze-out)
  • die Vermeidung ungewollter Pflichtangebote (insbesondere durch acting in concert)
  • die Organpflichten auf Seiten des Bieters und der Zielgesellschaft
  • die vertiefte Stellungnahme zu spezifischen Einzelfragen